Lehnwort
Im engeren Sinne ein in der Linguistik verwendeter Begriff zur Bezeichnung von sowohl entlehnten Wörtern einer Sprache B (Zielsprache) aus einer Sprache A (Ausgangssprache), die im Gegensatz zu Fremdwörtern fast vollständig lexikalisiert wurden (phonetisch, graphemisch und grammatisch weitgehend aber nicht vollständig assimiliert) wie in (1) und (2):

(1) dt. Foto von gr. phōs ('Licht') oder auch
(2) frz. blouse von dt. Bluse.

Im weiteren Sinne wird er als Hyperonym (Oberbegriff) für Fremdwort und Lehnwort (im oben genannten Sinne) verstanden. Hierbei wird zudem zwischen lexikalischer und semantischer Entlehnung differenziert: Lexikalische Entlehnung meint die inhaltliche, konzeptuelle Übernahme eines Wortes in die Zielsprache und besteht hier entweder als (a) Fremdwort (nicht assimiliertes L.) so wie z.B. Psychologie und Flirt oder aber als (b) Lehnwort im engeren Sinne. Gemeinsam mit den semantischen L. und ihren Subklassen (Lehnbildung, Lehnübersetzung, Lehnübertragung, Lehnschöpfung; Lehnbedeutung) bilden diese den Lehnwortschatz einer Sprache.
[Dankmar Enke - 18.01.2009]
Literatur:
Bußmann, H. 2002. Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart.
Conrad, R. 1985. Lexikon sprachwissenschaftlicher Termini. Leipzig.
Crystal, D. 2006. A dictionary of Linguistics and Phonetics, 5th edn. Oxford.
Lewandowski, Th. 1979. Linguistisches Wörterbuch. Heidelberg.
Römer, Ch. 2006. Morphologie der deutschen Sprache. Tübingen.
Römer, Ch. / B. Matzke 2005. Lexikologie des Deutschen. Eine Einführung, 2. erweiterte, überarbeitete Ausgabe. Tübingen.


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